Faire Preise. Transparent kalkuliert. Keine Überraschungen.
Unsere Honorare richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Sie wissen vorher, was auf Sie zukommt – und können einen großen Teil als Betriebsausgabe absetzen.
Gegenstandswert
Honorar bemisst sich nach dem Wert der erbrachten Leistung – z. B. Bilanzsumme oder Umsatz. Standard nach StBVV.
Pauschalgebühr
Im Vorfeld fest vereinbarte Monats- oder Jahrespauschale. Volle Planungssicherheit für Sie und uns.
Zeitgebühr
Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand – sinnvoll bei beratungsintensiven Sonderprojekten.
Steuerberaterkosten sind abzugsfähig
Steuerberatungskosten gelten in der Regel als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Je nach individuellem Steuersatz reduziert sich Ihre Steuerlast spürbar – das Honorar fließt anteilig zurück. Wir besprechen mit Ihnen vorab transparent, welche Abrechnungsform für Ihren Fall die wirtschaftlichste ist.
- Vorab-Honorarschätzung – schriftlich und verständlich
- Quartals- oder Monatsrhythmus für laufende Mandate
- Jährlich Anpassung im persönlichen Jahresgespräch
- Honorarrechner für Lohn, Buchhaltung, Jahresabschluss & ESt
Sie wollen es genau wissen?
Mit unserem Honorarrechner kalkulieren Sie unverbindlich Ihre Buchhaltung, Lohnabrechnung, Ihren Jahresabschluss oder Ihre Einkommensteuererklärung – in unter zwei Minuten.
