Krypto-Steuer – sauber dokumentiert, sicher erklärt.
Bitcoin, Ethereum, Altcoins, NFTs, Staking, DeFi-Pools, Mining oder Play-to-Earn: Wir kennen die steuerlichen Spielregeln aller gängigen Krypto-Aktivitäten und überführen Ihre Wallets und Exchange-Daten in eine rechtssichere Erklärung.
Privat oder gewerblich – die Abgrenzung ist entscheidend
Im Privatvermögen sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei (§ 23 EStG), darunter unterliegen sie dem persönlichen Steuersatz. Wer aber regelmäßig handelt, mint, stakt oder mining betreibt, kann schnell in die Gewerblichkeit rutschen – mit Gewerbesteuer, Bilanzierungspflicht und Umsatzsteuer-Themen.
Wir prüfen jeden Fall individuell und strukturieren Ihre Aktivitäten so, dass die Steuerlast minimiert und Risiken vermieden werden.
Datenchaos? Wir bringen Struktur rein
Hunderte Trades über mehrere Börsen, Wallets und Protokolle sind kein Problem. Wir arbeiten mit den führenden Krypto-Steuer-Tools (CoinTracking, Blockpit, Accointing, Koinly), prüfen die Imports auf Vollständigkeit und Plausibilität und korrigieren typische Fehlerquellen wie Transfers zwischen eigenen Wallets, fehlende Kursquellen oder fehlerhafte Token-Mappings.
DeFi, NFTs & Staking – die schwierigen Fälle
Liquidity Mining, Lending-Protokolle (Aave, Compound), Yield Farming, NFT-Royalties oder Play-to-Earn sind steuerlich noch nicht abschließend geklärt. Wir orientieren uns an den BMF-Schreiben (zuletzt März 2025) und vertretbaren Auffassungen der Fachliteratur und dokumentieren unsere Positionierung sauber für eine eventuelle Prüfung.
Selbstanzeige bei 'vergessenen' Gewinnen
Das Finanzamt erhält über das DAC-8-Abkommen ab 2026 automatische Daten von EU-Krypto-Börsen. Wer Gewinne aus den letzten Jahren noch nicht erklärt hat, sollte rechtzeitig mit einer Selbstanzeige reagieren. Wir prüfen die Voraussetzungen vertraulich und reichen vollständig nach.
Häufige Fragen
Sind Krypto-Gewinne nach einem Jahr wirklich steuerfrei?+
Im Privatvermögen ja – nach mehr als 12 Monaten Haltedauer ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei (§ 23 EStG). Ausnahme: gewerblicher Handel oder Krypto im Betriebsvermögen.
Verlängert Staking die Haltefrist auf 10 Jahre?+
Nein. Das BMF hat klargestellt: Auch beim Staking bleibt es bei 1 Jahr Haltefrist. Die Staking-Erträge selbst sind aber als sonstige Einkünfte sofort steuerpflichtig.
Muss ich jede einzelne Transaktion dem Finanzamt nennen?+
Nein. Wir reichen einen aggregierten Steuerreport mit Anlage SO ein. Die Detailtransaktionen halten wir für Rückfragen vor.
Welche Tools nutzen Sie für die Auswertung?+
CoinTracking, Blockpit, Accointing und Koinly – wir arbeiten mit dem Tool, in dem Sie schon Daten haben, oder migrieren bei Bedarf.
Wie werden NFTs besteuert?+
NFT-Käufe und -Verkäufe folgen den Regeln des § 23 EStG (1-Jahres-Frist). NFT-Mint kann gewerblich sein. Royalties sind sonstige Einkünfte oder gewerblich – je nach Umfang.
Was passiert bei Verlusten?+
Krypto-Verluste innerhalb der Haltefrist können mit Gewinnen aus § 23 EStG verrechnet werden – auch im Verlustrücktrag oder -vortrag.
Kann ich Krypto in eine GmbH einbringen?+
Ja, das ist möglich – aber steuerlich anspruchsvoll. Wir prüfen, ob eine Holding-Struktur für Sie sinnvoll ist und welche Steuern bei der Einbringung anfallen.
Was kostet die Krypto-Steuer-Beratung?+
Abhängig von Anzahl der Transaktionen und Komplexität. Bei < 200 Trades arbeiten wir oft mit Pauschalen. Wir nennen den Preis nach kurzer Sichtung der Daten.
