Alkul Steuerberatung – vormals F&S
Kleinunternehmer

Kleinunternehmer? Trotzdem alles richtig machen.

Auch wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, hat steuerliche Pflichten – und einige Wahlrechte. Wir kümmern uns um Ihre EÜR, Steuererklärung und beraten, ab wann sich der Wechsel zur Regelbesteuerung lohnt.

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Was bedeutet Kleinunternehmer eigentlich?

Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € (bis 2024: 22.000 €) und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € Umsatz erzielt, kann die Kleinunternehmerregelung anwenden. Das bedeutet: Keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen, keine USt-Voranmeldungen – im Gegenzug aber auch kein Vorsteuerabzug.

Seit 2025 ist die Kleinunternehmerregelung deutlich attraktiver geworden. Wir prüfen, ob sie für Sie passt – und wann ein freiwilliger Wechsel zur Regelbesteuerung sinnvoll wäre (z. B. bei größeren Investitionen oder B2B-Geschäft).

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EÜR und Steuererklärung – schlank und korrekt

Als Kleinunternehmer reicht in der Regel die Einnahmen-Überschuss- Rechnung (EÜR) – keine Bilanzierungspflicht. Wir erfassen Ihre Einnahmen und Ausgaben, erstellen die Anlage EÜR sowie die Einkommensteuer- und ggf. Gewerbesteuererklärung – pünktlich und ohne Zusatzkosten für 'Standardthemen'.

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Wann lohnt der Wechsel zur Regelbesteuerung?

Wenn Sie überwiegend an Geschäftskunden (B2B) verkaufen oder größere Investitionen geplant sind (Equipment, Fahrzeug, Renovierung), ist der Vorsteuerabzug oft mehr wert als die Vereinfachung der Kleinunternehmerregelung. Wir rechnen das für Sie konkret durch.

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Pauschalpreise statt Überraschungen

Für klassische Kleinunternehmer (EÜR + Steuererklärung) bieten wir Jahres-Pauschalen ab ca. 600 € netto an. Sie wissen vorher, was Steuerberatung kostet – ohne ungeplante Stundenabrechnungen.

FAQ

Häufige Fragen

Was sind die neuen Kleinunternehmer-Grenzen ab 2025?+

25.000 € Vorjahresumsatz und 100.000 € laufendes Jahr (statt vorher 22.000 € / 50.000 €). Wird die 100.000-€-Grenze unterjährig überschritten, wechseln Sie sofort in die Regelbesteuerung.

Muss ich auch als Kleinunternehmer eine Steuererklärung abgeben?+

Ja – Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR (und ggf. Anlage G/S) ist Pflicht. Eine USt-Erklärung war früher Pflicht, ist seit 2024 in vielen Fällen entfallen.

Darf ich Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweisen?+

Nein. Wer trotz Kleinunternehmerstatus USt ausweist, schuldet sie zusätzlich (§ 14c UStG). Verwenden Sie den Hinweis: 'Kein USt-Ausweis gem. § 19 UStG'.

Kann ich Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen?+

Nein – das ist der Nachteil. Daher lohnt sich bei größeren Investitionen oft der freiwillige Wechsel.

Wie lange bin ich an die Wahl gebunden?+

Wenn Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, sind Sie 5 Jahre an die Regelbesteuerung gebunden – nicht leichtfertig entscheiden!

Brauche ich überhaupt einen Steuerberater?+

Pflicht ist es nicht. Aber sobald Einnahmen aus mehreren Quellen, Reisekosten, Home-Office oder Investitionen relevant werden, sparen Sie mit professioneller Beratung in der Regel mehr, als die Beratung kostet.

Was kostet die Beratung als Kleinunternehmer?+

Wir bieten Pauschalen ab ca. 600 € netto pro Jahr für EÜR + Steuererklärung. Bei sehr einfachen Fällen auch günstiger.

Bin ich gewerbesteuerpflichtig?+

Nur als Gewerbetreibender (nicht als Freiberufler) – und auch dann erst ab 24.500 € Gewerbeertrag pro Jahr (Freibetrag für Einzelunternehmer/Personengesellschaften).