Steuerberatung mit Strategie – nicht nur mit Formular.
Wir analysieren bestehende Strukturen und geplante Veränderungen Ihrer Unternehmen oder Ihres Privatvermögens stets mit Blick auf die steuerliche Wirkung – und entwickeln Lösungen, die rechtssicher und wirtschaftlich klug sind.
Strategische Beratung statt reiner Pflichtarbeit
Steuern entstehen nicht zufällig – sie sind Ergebnis von Entscheidungen. Deshalb beziehen wir die steuerliche Wirkung schon in die Planung ein: bei der Wahl der Rechtsform, beim Aufbau einer Holding-Struktur, bei Investitionen, bei der Vergütung von Geschäftsführung und Gesellschaftern oder bei der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation.
So vermeiden wir, dass am Jahresende Steuerlasten entstehen, die mit etwas Vorlauf hätten optimiert werden können.
Begleitung von Außenprüfungen
Eine Betriebsprüfung muss kein Albtraum sein. Wir bereiten Sie gezielt vor, kommunizieren als Ansprechpartner mit dem Prüfer, prüfen kritische Sachverhalte vorab und sorgen dafür, dass Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Bei strittigen Feststellungen verhandeln wir Lösungen oder gehen in das Einspruchsverfahren.
Erbschaft, Schenkung & Nachfolge
Übertragungen zu Lebzeiten – ob Immobilien, Unternehmensanteile oder Kapital – können erhebliche Steuern auslösen oder sparen. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine Übertragungsstrategie, nutzen Freibeträge, Bewertungsabschläge und das 10-Jahres-Intervall optimal aus und arbeiten dabei eng mit Notaren und Fachanwälten zusammen.
Rechtsbehelf & Einspruch
Bescheide enthalten häufiger Fehler, als man denkt. Bei Abweichungen prüfen wir die wirtschaftliche Sinnhaftigkeit eines Einspruchs, fertigen die Begründung und vertreten Sie – wenn nötig auch vor dem Finanzgericht.
Häufige Fragen
Was unterscheidet Steuerberatung von Steuererklärung?+
Die Steuererklärung ist die Pflichtaufgabe – Steuerberatung dagegen die strategische Begleitung: Welche Rechtsform passt? Wie strukturiere ich Investitionen oder Vermögen? Wie nutze ich Wahlrechte optimal?
Lohnt sich eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt?+
Bei größeren Investitionen, Umstrukturierungen oder ungewöhnlichen Sachverhalten kann eine verbindliche Auskunft Planungssicherheit geben. Wir prüfen, ob sich der Aufwand und die Gebühr lohnen.
Was tun, wenn das Finanzamt eine Betriebsprüfung ankündigt?+
Sofort Kontakt mit uns aufnehmen. Wir besprechen Prüfungsfelder, sichten Unterlagen, identifizieren kritische Punkte und übernehmen die Kommunikation mit dem Prüfer komplett.
Können Sie auch eine Selbstanzeige vorbereiten?+
Ja. Eine wirksame Selbstanzeige muss vollständig und rechtzeitig sein. Wir prüfen die Voraussetzungen vertraulich und bereiten die Berichtigung steuerlich und strafrechtlich sauber auf.
Wie läuft ein Einspruchsverfahren ab?+
Wir legen innerhalb der Monatsfrist Einspruch ein, begründen ihn schriftlich und treten in den Dialog mit dem Finanzamt. Bei Erfolglosigkeit kann eine Klage beim Finanzgericht folgen.
Beraten Sie auch bei internationalen Sachverhalten?+
Ja – Wegzugsteuer, Doppelbesteuerungsabkommen, Auslandsbeteiligungen, Entsendung von Mitarbeitenden. Bei sehr komplexen Konstellationen arbeiten wir mit spezialisierten Partnerkanzleien.
Wie schnell sind Sie bei akuten Themen erreichbar?+
Unsere Mandanten erhalten in der Regel innerhalb eines Werktages Rückmeldung. Bei dringenden Fristsachen (Einspruch, Prüfungsanordnung) priorisieren wir sofort.
