Grundsteuer-Feststellungserklärung – schnell, korrekt, zum Festpreis.
Die Grundsteuerreform verlangt von jedem Eigentümer eine elektronische Feststellungserklärung. Wir kennen das komplexe Regelwerk der Bundes- und Ländermodelle und übernehmen die Erstellung, Übermittlung und Bescheidprüfung für Sie.
Warum die Grundsteuerreform jeden Eigentümer betrifft
Das Bundesverfassungsgericht hat die alten Einheitswerte 2018 für verfassungswidrig erklärt. Seit 2022 müssen alle wirtschaftlichen Einheiten neu bewertet werden – auf Grundlage von Bodenrichtwerten, Wohnfläche, Baujahr und Mietniveau. Die neuen Grundsteuerwerte gelten ab 2025 und werden alle sieben Jahre neu festgestellt.
Auch bestehende Mandanten kontaktieren wir aktiv, sobald eine Fortschreibung nötig wird – etwa nach Anbau, Aufstockung oder Nutzungsänderung.
Bundesmodell oder Ländermodell – wir kennen alle
Mehrere Bundesländer (Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Hessen, Niedersachsen) nutzen eigene Modelle, der Rest folgt dem Bundesmodell. Wir wählen die richtige Erklärungsart, holen die nötigen Daten (Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr) ein und erstellen die Feststellungserklärung über ELSTER bzw. DATEV.
Bescheidprüfung statt blinder Akzeptanz
Schätzungen der Finanzämter weichen häufig von der Realität ab. Wir prüfen Ihren Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid auf Plausibilität und legen bei Bedarf Einspruch ein – insbesondere wenn höchstrichterliche Verfahren noch offen sind.
Häufige Fragen
Bis wann muss die Feststellungserklärung abgegeben werden?+
Die ursprüngliche Frist (31.10.2022 bzw. 31.01.2023) ist abgelaufen, jedoch sind Nacherklärungen weiterhin möglich. Bei verspäteter Abgabe drohen Verspätungszuschläge – wir reichen schnellstmöglich nach.
Was kostet die Erstellung pro Objekt?+
Für Standardobjekte (Einfamilienhaus, Eigentumswohnung) bieten wir einen transparenten Festpreis. Bei gemischt genutzten oder gewerblichen Immobilien rechnen wir nach StBVV ab.
Welche Unterlagen brauchen Sie?+
Aktueller Grundbuchauszug, Flurstücksdaten, Wohn-/Nutzfläche, Baujahr, ggf. Modernisierungen. Den Bodenrichtwert ermitteln wir selbst über BORIS-Berlin bzw. das jeweilige Landesportal.
Was passiert, wenn ich die Erklärung gar nicht abgebe?+
Das Finanzamt schätzt den Grundsteuerwert – meist deutlich zu hoch – und setzt Verspätungszuschläge fest. Eine nachträgliche Korrektur ist möglich, aber aufwendig.
Soll ich gegen den Grundsteuerwertbescheid Einspruch einlegen?+
Aktuell laufen mehrere Musterverfahren vor dem BFH zur Verfassungsmäßigkeit der Bewertung. Wir prüfen jeden Bescheid individuell und legen bei begründeten Zweifeln Einspruch ein – mit Hinweis auf die offenen Verfahren.
Wann zahle ich die neue Grundsteuer?+
Die neuen Grundsteuerbescheide gelten ab 01.01.2025. Die Höhe ergibt sich aus Grundsteuerwert × Steuermesszahl × Hebesatz Ihrer Gemeinde.
Was passiert bei späteren Änderungen am Gebäude?+
Bei wesentlichen Änderungen (Anbau, Aufstockung, Umnutzung) ist eine Fortschreibung notwendig. Wir übernehmen die Meldung beim Finanzamt für Sie.
