Klarer Blick aufs Geschäftsjahr – inkl. Strategie für das nächste.
Wir erstellen Ihren handels- und steuerrechtlichen Jahresabschluss präzise, fristgerecht und besprechen die Ergebnisse so, dass Sie daraus klare Entscheidungen ableiten können.
Bilanz mit Plan, nicht nur als Pflicht
Der Jahresabschluss ist mehr als eine gesetzliche Anforderung. Wir nutzen ihn, um gemeinsam mit Ihnen Steueroptimierungspotenziale zu identifizieren – etwa durch Investitionsabzugsbeträge, Sonderabschreibungen, Rücklagenbildung oder Pensionszusagen.
Dabei berücksichtigen wir die Ziele Ihres Unternehmens: Wachstum, Verkauf, Banken-Rating oder Ausschüttung. Die Bilanzpolitik passen wir entsprechend an.
Verständliche Erläuterung
Im Jahresgespräch erklären wir Ihnen die wichtigsten Kennzahlen, vergleichen sie mit dem Vorjahr und der Branche und leiten konkrete Maßnahmen für das kommende Jahr ab. Keine kryptischen Tabellen – sondern Klartext.
Offenlegung & Veröffentlichung
Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss im Unternehmensregister offenlegen. Je nach Größenklasse genügt eine Hinterlegung. Wir prüfen die Größenklasse jährlich neu und übernehmen die elektronische Übermittlung.
Häufige Fragen
Bis wann muss mein Jahresabschluss fertig sein?+
Kapitalgesellschaften haben grundsätzlich bis zu 12 Monate nach Geschäftsjahresende Zeit. Wir empfehlen eine deutlich frühere Erstellung – insbesondere für Bank-Ratings und Steuerplanung.
Was kostet die Erstellung des Jahresabschlusses?+
Das Honorar richtet sich nach Bilanzsumme und Umsatz (StBVV § 35). Unser Honorarrechner liefert Ihnen einen sofortigen Indikator.
Brauche ich eine Bilanz oder reicht eine EÜR?+
Freiberufler und Kleingewerbe (Umsatz < 800.000 € und Gewinn < 80.000 €) dürfen die EÜR machen. GmbHs, OHGs und größere Einzelunternehmen müssen bilanzieren.
Wer veröffentlicht den Jahresabschluss?+
Wir übernehmen die elektronische Offenlegung im Unternehmensregister komplett für Sie. Bei kleinen Gesellschaften reicht oft eine Hinterlegung – das ist günstiger und nicht öffentlich einsehbar.
Was bedeutet die E-Bilanz für mich?+
Bilanzen müssen elektronisch in einem standardisierten XBRL-Format ans Finanzamt übermittelt werden. Wir übernehmen die Aufbereitung und Übermittlung.
Wann ist eine Hinterlegung statt Offenlegung möglich?+
Kleinste Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme < 450.000 €, Umsatz < 900.000 €, < 10 Mitarbeiter) können hinterlegen statt offenlegen – die Daten sind dann nicht öffentlich einsehbar.
Wie unterstützt der Jahresabschluss bei Bankgesprächen?+
Wir bereiten gemeinsam mit Ihnen das BWA-Set inkl. Lagebericht vor und begleiten Sie auf Wunsch ins Bankgespräch.
