Steuererklärungen – fristgerecht, vollständig, elektronisch.
Wir fertigen Ihre betrieblichen und privaten Steuererklärungen unter Beachtung aller gesetzlichen Fristen an, übermitteln sie elektronisch ans Finanzamt und prüfen die Bescheide für Sie.
Privat oder unternehmerisch – wir erledigen alles
Ob Geschäftsführer einer GmbH, Freiberufler, Vermieter oder Privatperson mit Kapitaleinkünften – wir kennen die Anlagen, Wahlrechte und Fristen, die für Sie relevant sind. Sie laden Ihre Belege bequem über das Mandantenportal hoch, wir übernehmen den Rest.
Wir betreuen sowohl beschränkt als auch unbeschränkt steuerpflichtige Sachverhalte und arbeiten bei internationalen Themen (Doppelbesteuerung, Wegzugsteuer) mit erfahrenen Partnerkanzleien zusammen.
Bescheidprüfung & Einspruch
Steuerbescheide enthalten häufiger Fehler, als man denkt. Nach Erhalt prüfen wir jeden Bescheid elektronisch gegen unsere Berechnung. Bei Abweichungen besprechen wir mit Ihnen, ob ein Einspruch wirtschaftlich sinnvoll ist – und führen ihn für Sie durch.
Strategie statt nur Pflichterfüllung
Im Rahmen der Steuererklärung identifizieren wir laufend Optimierungspotenzial – vom Investitionsabzugsbetrag über Sonderabschreibungen bis hin zu Verlustverrechnungen und der optimalen Veranlagungsform bei Ehegatten.
Häufige Fragen
Welche Unterlagen brauche ich für meine Steuererklärung?+
Wir senden Ihnen eine individuelle Checkliste – meist sind es Lohnsteuerbescheinigungen, Kapitalerträge, Spendenbelege, Handwerker- und Haushaltsnahe-Dienstleistungen sowie ggf. Mieteinnahmen und Werbungskosten.
Bis wann muss meine Steuererklärung beim Finanzamt sein?+
Mit Steuerberater verlängert sich die Abgabefrist regulär bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Aktuelle Fristen wegen Corona/Inflationsbedingungen besprechen wir individuell.
Kann ich die Steuererklärung auch ohne Termin abgeben?+
Ja. Über das Mandantenportal laden Sie Belege rund um die Uhr hoch. Rückfragen klären wir per E-Mail, Video-Call oder Telefon.
Was kostet die Erstellung der Steuererklärung?+
Das Honorar richtet sich nach der StBVV (§ 24). Mit unserem Honorarrechner erhalten Sie eine sofortige Orientierung – das finale Angebot besprechen wir persönlich.
Was ist eine Feststellungserklärung – brauche ich die?+
Eine Feststellungserklärung ist nötig bei Beteiligungen an Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) oder bei Erbengemeinschaften. Wir prüfen das im Erstgespräch.
Wer haftet für die Richtigkeit der Steuererklärung?+
Als Steuerberater haften wir für die fachlich korrekte Erstellung. Voraussetzung ist, dass Sie uns alle relevanten Unterlagen vollständig zur Verfügung stellen.
