Alkul Steuerberatung – vormals F&S
Influencer & Content Creator

Steuerberatung für die Creator-Economy.

Sponsorings, Affiliate, YouTube-AdSense, Twitch-Subs, TikTok-Creator-Fund, OnlyFans, PR-Samples, Reisen, Eigenwerbung – die Einnahmequellen sind so vielfältig wie die Plattformen. Wir bringen Ordnung in Ihre Buchhaltung und Steuern.

01

Hobby oder Gewerbe – wo verläuft die Linie?

Wer regelmäßig auf Social Media veröffentlicht und Einnahmen erzielt – sei es durch Werbung, Affiliate-Links, Sponsorings oder PR-Samples – betreibt in der Regel ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit. Auch Sachleistungen (kostenlose Produkte, Reisen, Hotels) sind als Einnahme zu erfassen.

Wir prüfen Ihre Tätigkeit, melden ggf. das Gewerbe an, klären die umsatzsteuerliche Behandlung und richten Ihre Buchhaltung creator-tauglich ein.

02

Plattform-Auszahlungen aus dem Ausland

Google (YouTube), Meta (Instagram, Facebook), Amazon (Twitch), TikTok, OnlyFans – die meisten Plattformen sitzen im Ausland (USA, Irland, Niederlande). Das hat Folgen für die Umsatzsteuer (Reverse Charge, B2B-Leistungen) und teilweise für US-Quellensteuer (W-8BEN-Formular). Wir kümmern uns darum, dass Sie weder doppelt besteuert werden noch eine Steuer übersehen.

03

PR-Samples, Eigenwerbung & Reisen

Geschenkte Produkte sind steuerlich Einnahmen zum Marktwert – außer sie werden zurückgesendet. Pressereisen, Hotelaufenthalte und Eventeinladungen müssen ebenfalls bewertet werden. Wir entwickeln eine pragmatische Erfassungsmethode, die rechtssicher ist und nicht jede Wimpernverpackung dokumentieren lässt.

04

Wachstum: Wann lohnt sich die GmbH?

Ab ca. 80.000–100.000 € Jahresgewinn lohnt sich oft die Gründung einer GmbH (oder UG mit Wechsel zur GmbH) – ggf. mit vorgelagerter Holding. Wir vergleichen die Steuerbelastung, planen den Übergang und betreuen Sie auch danach.

FAQ

Häufige Fragen

Muss ich ein Gewerbe anmelden, wenn ich nur kleine Einnahmen habe?+

Sobald Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und nicht nur ein einmaliges Hobby – ja. Selbst geringe Affiliate-Einnahmen oder ein bezahltes Sponsoring lösen die Anmeldepflicht aus.

Sind Influencer freiberuflich oder gewerblich?+

In der Regel gewerblich. Nur in Ausnahmefällen (z. B. überwiegend journalistische, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit) kann eine Freiberuflichkeit greifen.

Wie behandle ich PR-Geschenke steuerlich?+

Sie sind Einnahme in Höhe des Marktwertes – außer sie werden zurückgesendet oder es handelt sich um geringwertige Streuwerbung (< 10 € Wert).

Was muss ich bei US-Plattformen wie Twitch oder YouTube beachten?+

W-8BEN-Formular ausfüllen, um US-Quellensteuer zu vermeiden. Umsatzsteuerlich liegt meist Reverse Charge vor – die Plattform schuldet die USt nicht, Sie müssen es im EU-Ausland ggf. selbst abführen (OSS).

Welche Ausgaben kann ich absetzen?+

Equipment (Kamera, Mikro, PC), Studio-Miete, Software-Abos, Reisekosten, Steuerberatung, Werbung, ggf. anteilig Wohnung/Kfz. Bei Eigenwerbung gelten besondere Regeln.

Brauche ich die Kleinunternehmerregelung?+

Bei < 25.000 € Vorjahresumsatz möglich, aber bei B2B-Plattformen oft sinnvoll, freiwillig auf Regelbesteuerung zu wechseln (Vorsteuerabzug).

Wann sollte ich auf eine GmbH wechseln?+

Ab ca. 80.000-100.000 € Gewinn pro Jahr – oder wenn Haftungsschutz, Kooperationen mit Brands oder eine spätere Holding-Struktur Thema werden.

Bin ich KSK-pflichtig?+

Wenn Ihre Tätigkeit überwiegend künstlerisch/publizistisch ist, kann die Künstlersozialkasse zuständig sein. Wir prüfen Ihre Einordnung und unterstützen bei der Anmeldung.