Februar 2025

Lineare AfA – die Basis
Wohngebäude, die ab 2023 fertiggestellt wurden, werden mit 3 % p.a. abgeschrieben. Ältere Gebäude (ab 1925) mit 2 %, davor mit 2,5 %.
Degressive AfA für Neubauten
Für Wohnneubauten mit Bauantrag oder Kauf zwischen 01.10.2023 und 30.09.2029 gilt zusätzlich eine degressive AfA von 5 % vom Restwert.
Sonderabschreibung Mietwohnungsneubau (§7b EStG)
5 % im Jahr der Anschaffung und in den drei Folgejahren – zusätzlich zur normalen AfA, sofern bestimmte Grenzen eingehalten werden.
Beispielrechnung
Anschaffungskosten Gebäudeanteil 400.000 €. Lineare AfA 3 % = 12.000 € pro Jahr. Mit Sonder-AfA §7b kommen vier Jahre lang weitere 20.000 € obendrauf – also 32.000 € absetzbar in den ersten Jahren.
Worauf Sie achten sollten
- Sauberes Aufteilen Kaufpreis Grund vs. Gebäude
- Erhaltungs- vs. Herstellungsaufwand korrekt klassifizieren
- Ggf. Bewertung über Sachverständigen
