März 2025

Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist nicht einfach ein PDF. Sie ist ein strukturiertes XML-Dokument, das maschinell ausgelesen und automatisch verarbeitet werden kann. In Deutschland zugelassen sind die Formate XRechnung und ZUGFeRD (ab Version 2.0.1) – beide entsprechen der EU-Norm EN 16931.
Zeitplan der Einführung
- Ab 1. Januar 2025: Jedes inländische Unternehmen muss E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können.
- Bis 31. Dezember 2026: Übergangsweise dürfen weiterhin Papier- oder PDF-Rechnungen ausgestellt werden, sofern der Empfänger zustimmt.
- Bis 31. Dezember 2027: Übergangsfrist gilt nur noch für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz bis 800.000 €.
- Ab 1. Januar 2028: Verpflichtende E-Rechnung für alle B2B-Umsätze in Deutschland.
Was Sie jetzt tun sollten
- E-Mail-Postfach für E-Rechnungen einrichten und kommunizieren.
- Buchhaltungs- bzw. Faktura-Software auf XRechnung/ZUGFeRD-Fähigkeit prüfen.
- Kreditorenprozess so anpassen, dass XML-Daten automatisiert in die Buchhaltung einfließen.
- Mitarbeitende schulen – auch zu Aufbewahrungspflichten (10 Jahre, GoBD-konform).
Unser Tipp
Wir setzen bei unseren Mandanten auf DATEV Unternehmen Online in Kombination mit unserem KI-Assistenten milia.io. Damit landen E-Rechnungen direkt in der Buchhaltung – ohne manuelle Tipparbeit. Sprechen Sie uns für einen Quick-Check Ihrer Prozesse an.
