
Steuerklassen und Freibeträge
Wie viel Erbschaftssteuer anfällt, hängt vom Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I bis III) und vom Wert des Erbes ab. Die wichtigsten persönlichen Freibeträge:
- Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 €
- Kinder und Stiefkinder: 400.000 € pro Elternteil
- Enkel: 200.000 € (400.000 €, wenn das Elternteil verstorben ist)
- Eltern und Großeltern (im Erbfall): 100.000 €
- Geschwister, Nichten/Neffen, sonstige Erben: 20.000 €
Familienheim steuerfrei vererben
Selbstgenutzte Immobilien sind unter Voraussetzungen komplett steuerfrei. Ehepartner profitieren ohne Größengrenze, sofern sie das Haus weitere zehn Jahre selbst bewohnen. Kinder können bis zu 200 m² Wohnfläche steuerfrei übernehmen – auch hier gilt die Zehn-Jahres-Selbstnutzung.
Frühzeitig schenken statt warten
Schenkungssteuer- und Erbschaftssteuerfreibeträge können alle zehn Jahre erneut genutzt werden. Wer rechtzeitig plant, kann Vermögen über mehrere Jahrzehnte gestaffelt steuerfrei übertragen. In Kombination mit Nießbrauch oder Wohnrecht bleibt die Versorgung des Schenkenden gesichert.
Unser Tipp
Eine seriöse Verkehrswertermittlung der Immobilie kann den Steuerwert deutlich senken. Lassen Sie sich vor einer Übertragung beraten – ein gut gestalteter Schenkungsvertrag spart oft sechsstellige Beträge.
