
Wer ein Haus erbt und verkaufen möchte, hat oft nur eine Sorge im Kopf: Welche Steuern fallen an? Die gute Nachricht: Mit etwas Vorbereitung lässt sich der Verkauf häufig komplett steuerfrei gestalten.
1. Spekulationsfrist von 10 Jahren
Bei privaten Veräußerungsgeschäften gilt eine Spekulationsfrist von zehn Jahren. Maßgeblich ist dabei nicht das Erbdatum, sondern der ursprüngliche Anschaffungszeitpunkt durch den Erblasser. Hatte dieser die Immobilie bereits länger als zehn Jahre, ist der Verkauf für Sie als Erbe steuerfrei.
2. Eigennutzung als zweiter Weg
Wurde die Immobilie im Verkaufsjahr und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer ebenfalls.
3. Erbschaftsteuer – Freibeträge nutzen
Unabhängig vom späteren Verkauf fällt zunächst Erbschaftsteuer an. Hier gelten Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € pro Kind. Selbstgenutzte Familienheime sind unter Voraussetzungen sogar komplett steuerfrei.
Unser Tipp
Lassen Sie sich vor dem Verkauf beraten – wir prüfen Spekulationsfrist, mögliche Renovierungskosten und Optimierungsspielräume gemeinsam mit Ihnen.
