
Eine Immobilie schon zu Lebzeiten an die nächste Generation zu übertragen, ist häufig steuerlich vorteilhaft – wenn Sie die Freibeträge clever nutzen.
Freibeträge alle 10 Jahre nutzen
Pro Kind sind 400.000 € Schenkungsteuerfreibetrag alle zehn Jahre möglich. Bei höheren Immobilienwerten lohnt sich daher eine frühzeitige, ggf. gestaffelte Übertragung.
Wohnrecht & Nießbrauch
Mit einem eingetragenen Nießbrauch behalten Sie Mieteinnahmen oder das Wohnrecht – gleichzeitig sinkt der schenkungssteuerliche Wert der Immobilie.
Vorsicht beim Pflegefall
Wer innerhalb von zehn Jahren nach Schenkung pflegebedürftig wird und Sozialhilfe beantragen muss, kann das Sozialamt zum Rückforderungsanspruch berechtigen.
Checkliste vor der Überschreibung
- Aktuelle Verkehrswertermittlung der Immobilie
- Familiäre Situation und potenzielle Pflichtteilsansprüche prüfen
- Notarielle Gestaltung mit Wohnrecht/Nießbrauch
- Steuerliche Berechnung Freibetrag vs. Schenkungsteuer
- Absicherung gegen Rückforderungen
