
Degressive AfA wieder möglich
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.04.2024 und 31.12.2024 angeschafft werden, ist eine degressive Abschreibung von bis zu 20 % möglich. Das verbessert Liquidität in der Anlaufphase.
Sonderabschreibung bei kleinen Betrieben
Die Sonderabschreibung nach §7g EStG steigt von 20 % auf 40 %. Damit lassen sich Investitionen schneller steuerlich geltend machen.
Verlustvortrag erweitert
Bis 2027 können Verluste mit bis zu 70 % der positiven Einkünfte verrechnet werden – statt der bisherigen 60 %.
Forschungszulage attraktiver
Die maximale Bemessungsgrundlage steigt deutlich. Auch Eigenleistungen von Einzelunternehmern werden stärker berücksichtigt.
Was Sie jetzt tun sollten
Sprechen Sie mit Ihrem Berater darüber, welche Investitionen Sie ggf. vorziehen sollten – und ob Ihre Kostenrechnung die Forschungszulage richtig erfasst.
